Die Angebote richten sich an Schwerbehindertenvertretungen, Betriebs- und Personalräte sowie an Inklusionsbeauftragte. Mit seinen Fortbildungsveranstaltungen will das Integrationsamt die Schulungsteilnehmer:innen befähigen, insbesondere ihre Aufgaben nach dem Sozialgesetzbuch – Neuntes Buch – Teil 3 (SGB IX) und nach anderen Gesetzen zu erfüllen. Die Vermittlung von Kenntnissen im Sozial-, Arbeits-, Personal- und Betriebsverfassungsrecht soll ihnen dabei helfen, eventuelle Schwierigkeiten bei der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen besser zu erkennen und zu lösen. Ein Ziel der Schulungen ist es auch, erste persönliche Kontakte zu den Mitarbeiter:innen von Einrichtungen herzustellen, die die Teilhabe am Arbeitsleben fördern können. Dazu gehören z.B. die Arbeitsagentur, das Versorgungsamt, die Rentenversicherung und der Integrationsfachdienst. Das vollständige Programm finden Sie hier.